Das Merkblatt gilt für die Beförderung von Druckgasflaschen - für Gase der Schweißtechnik - mit einer begrenzten Menge (z.B. 4 Flaschen zu 50 l) in geschlossenen Kraftfahrzeugen und für die Gasentnahme. Druckgasflaschen dürfen nur mit dicht geschlossenen Ventilen und mit dem vorgeschriebenen Ventilschutz (z.B. Schutzkappen) befördert werden. Aus lüftungstechnischen Gründen sind Pkw für die Beförderung von Druckgasflaschen nicht geeignet. Ausnahmefälle und die erforderlichen Maßnahmen werden beschrieben. In zwei Bildern werden die Aufstellungs- und Belüftungsmöglichkeiten in Werkstattwagen dargestellt. Während der Gasentnahme müssen sich die Druckgasflaschen außerhalb der geschlossenen Kraftfahrzeuge befinden. Weiter werden die erforderlichen Maßnahmen bei Weiterfahrt nach Gasentnahme und Anforderungen beim Abstellen der Fahrzeuge beschrieben. (Ehrenberg, H.)
Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen
Pressure gas cylinders in closed motor vehicles
DVS-Merkblätter ; DVS 0211 ; 1-3
1996
3 Seiten, 2 Bilder
Standard
German
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