Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung im Straßenbau (Straßenbegleitgrün, Habitatelemente, Biotope, Grünbrücken, Tierdurchlässe) erreichen ihre vollständige Funktion oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten. Sie bedürfen einer gezielten Betreuung, ausreichender Pflege und Unterhaltung sowie des Schutzes vor Zerstörung und Schädigung. Die Verpflichtung zum Erreichen und Erhalten der vorgegebenen Funktionen landschaftspflegerischer Maßnahmen ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen, die in die Baurechtserlangung einwirken. Im vorliegenden Beitrag gibt der Autor inhaltlich-methodische und organisatorische Hinweise für eine erfolgreiche Bewältigung der Pflege- und Unterhaltungsproblematik. So können beispielsweise Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vom Straßenbaulast- oder Pflege- und Unterhaltungsträger an Dritte vergeben werden. Für die fachlich einwandfreie Ausführung ist eine möglichst eindeutige textliche Beschreibung der erforderlichen Leistungen in einzelnen Positionen notwendig. Die Vergabe des Auftrages soll unter Beachtung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgen, wobei der niedrigste Angebotspreis nicht allein entscheidend ist. Die Ausführung der Arbeiten endet im allgemeinen mit der Abnahme, bei der durch den Auftraggeber eventuelle Mängel festgestellt und schriftlich niedergelegt werden, die anschließend der Auftragnehmer zu beseitigen hat. Hilfestellung für ein fachlich und rechtlich korrektes Vorgehen gibt das 'Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau'.
Pflege und Unterhaltung
1999
20 Seiten, 1 Quelle
Article/Chapter (Book)
German
Online Contents | 1997
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