Die Eingriffsregelung stellt den Vorschriften des Fachrechts ein auf die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeschnittenes Folgenbewältigungssystem zur Seite. Damit ist als rahmengebender Standard eine Grobstruktur von Arbeitsschritten und Arbeitsinhalten vorgegeben. Unter Standardisierung bei der Eingriffsregelung im Straßenbau versteht man alle verallgemeinerungsfähigen Vorgaben, die auf eine Vereinheitlichung der Anwendung der Eingriffsregelung, ihrer Arbeitsschritte und -inhalte und im besonderen der Beurteilungsmaßstäbe ausgerichtet sind. Die Standards konkretisieren die unbestimmten Rechtsbegriffe und führen zu vergleichbaren Planungsergebnissen bei unterschiedlichen Straßenbauvorhaben. Inwieweit Standardisierungen in der praktischen Anwendung der Eingriffsregelung möglich sind, bestimmt sich nach den konkreten rechtlichen Vorschriften, dem Verhältnis von Rahmenrecht und Landesnaturschutzgesetzgebung sowie gesetzlichen Ermächtigungen der die Eingriffregelung anwendenden Verwaltungen. Die Erwartungen und darauf gerichtete Anstrengungen eine weitestgehend standardisierte bundeseinheitliche Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung beim Straßenbau zu erreichen, insbesondere den Kompensationsumfang mit Hilfe von Richtwerten ermitteln zu können, stoßen sowohl auf rechtliche als auch naturschutzfachliche und methodisch-wissenschaftliche Schwierigkeiten. Insofern können die Hoffnungen der Verwaltungspraxis, vor allem der eingriffsverursachenden Vorhabensträger nach einem umfassend formalisierten, einfach handhabbaren, möglichst mit verrechenbaren Bewertungseinheiten operierenden und zugleich alle Prüfungsschritte der Eingriffregelung zusammenführenden Beurteilungsverfahren nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Forschung nicht erfüllt werden.
Standardisierung bei der Eingriffsregelung im Straßenbau
1999
48 Seiten, 6 Bilder, 6 Tabellen
Article/Chapter (Book)
German
Standardisierung von Wirkungskontrollen bei Kompensationsmaßnahmen im Straßenbau
Tema Archive | 2007
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