Mischverkehr nennt sich die gemeinsame Führung des Radverkehrs mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn. Diese Führung war noch in den fünfziger und sechziger Jahren der Normalzustand. Der autogerechte Ausbau der Verkehrswege in der Folgezeit, die damit häufig verbundenen hohen Kraftfahrzeuggeschwindigkeiten und nicht zuletzt das Trennungsprinzip der Straßenverkehrsordnung führten zu einem starken Rückgang dieser Regelung. In Schleswig-Holstein wurde das Trennungsprinzip in der Regel in Form eines Mischverkehrs anderer Art umgesetzt. Die Mischung von Radverkehr und Fußgängerverkehr auf dem Gehweg. Das führte auch an Straßen mit wichtigen Netzfunktionen für den Radverkehr und gleichzeitig hohem Fußgängeraufkommen zu einer Kumulation von Konflikten zwischen diesen beiden Verkehrsarten. An der Führung des Radverkehrs auf kombinierten Wegen ist Kritik zu üben. Die Qualitätsverluste für den Fußgänger sind ebenfalls evident. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß eine Ausweisung, die dem Radfahrer die Wahl des Verkehrsweges läßt, bereits heute eine Lösung darstellt, die in vielen schwierigen Fällen empfohlen werden kann. Gerade gegenüber einer gemeinsamen Führung des Radverkehrs und Fußgängerverkehrs auf dem Gehweg ist sie in der Regel vorzuziehen. Verbunden mit geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen können ansprechende Qualitäten für den Radverkehr hergestellt werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die in Aussicht gestellte Novellierung der Straßenverkehrsordnung, aber auch die Landesförderung in Schleswig-Holstein bessere Qualitäten für den Radverkehr forcieren.
(Lösungs)wege für den Radverkehr - Erfahrungen aus Schleswig-Holstein
Verkehr und Technik ; 50 , 10 ; 463-467
1997
5 Seiten, 4 Bilder, 3 Tabellen, 8 Quellen
Article (Journal)
German
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