Während die Anwendung der Geokunststoffe in der Vorschrift für Erdbauwerke geregelt ist, sind die Anforderungen an diese in den Technischen Lieferbedingungen Geokunststoffe Ausgabe April 1997 geregelt. Schon die Bezeichnung macht deutlich, daß sie im wesentlichen nur die Bedingungen formuliert, unter denen Geokunststoffe an die DBAG (Deutsche Bahn AG) geliefert werden dürfen. Geokunststoffe werden im Erdbereich sowie beim Bau von Tunneln verwendet. Unverzichtbarer Bestandteil der Anwendung von Geokunststoffen bei der DBAG ist eine lückenlose Qualitätssicherung. Vor der Erstanwendung von Geokunststoffen muß der Lieferant der DBAG nachweisen, das ein Antrag auf Anwendung nach Anwendungsfällen, eine Produktbeschreibung, ein Handmuster und die Prüfzeugnisse vorliegen. Die Zustimmung zur Lieferung ist auf ein Jahr begrenzt und muß auf Antrag verlängert werden. Geokunststoffe liegen mit spezifischen Anforderungen für den jeweiligen Anwendungsfall vor. Sie werden typischerweise als Trennelemente und Filterelemente unter Tragschichten eingesetzt, als Bewehrungselement in Tragschichten oder als Bewehrungselement mit zusätzlicher Trennwirkung und Filterwirkung unter Tragschichten.
Anforderungen an Geokunststoffe aus der TL der DB AG
Requirements concerning geoplastics in DB AG's technical conditions for supply
Der Eisenbahningenieur ; 49 , 6 ; 41-43
1998
3 Seiten, 3 Tabellen
Article (Journal)
German
Eisenbahn , Trasse , Bautechnik , Kunststoff , Filtern , Bewehrung , Qualitätssicherung , Tunnel , Erdbau , Grundbau , Geokunststoff , Filterelement
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