Hinsichtlich des Arbeitsschutzes werden an Kfz-Werkstätte und Prüfräume für AU (Abgasuntersuchungen) besondere Anforderungen gestellt. Entsprechend dem Fachkonzept der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen wurde im Rahmen regionaler Programmarbeit die Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift 'Lärm' überprüft und durch einzuleitende Maßnahmen auf die Umsetzung der 'UVV Lärm' (Stand der Lärmminderungstechnik) hingewirkt. Die Auswertung ortsbezogener Lärmmessungen in Abgasuntersuchungshallen hat ergeben, dass Dieselfahrzeuge und Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator die dominierenden Lärmquellen sind. Den Betrieben, die überwiegend diese Fahrzeugtypen überprüfen, wurden verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Waren die Anforderung an AU-Räume nach Paragraph 5 der UVV Lärm, die einen mittleren Schallabsorptionsgrad alpha von mindestens 0,3 vorschreibt, nicht erfüllt, so wurden die betroffenen Betriebe aufgefordert, raumakustische Maßnahmen zur Reduzierung der Nachhallzeit durchzuführen. In den Fällen, in denen keine separate Prüfhalle vorgefunden wurde und benachbarte Arbeitsplätze in erheblichem Maß Lärm ausgesetzt waren, wurden die Betriebe angehalten, Minderungsmaßnahmen wie beispielsweise Teilkapselung im Werkstattbereich oder Abtrennung eines Hallenbereichs, durchzuführen.
Lärmbelastung an Arbeitsplätzen in Abgasuntersuchungshallen
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 38 , 9 ; 45-47
1997
3 Seiten, 5 Bilder, 5 Quellen
Article (Journal)
German
Lärmbelastung des Straßenunterhaltungspersonals
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Tema Archive | 2007
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