Über die rechtliche Einordung des Verkehrs auf Werksgelände im Sinne des Straßen- und Straßenverkehrsrecht besteht vielfach Unklarkeit. Dabei kann die Anwendbarkeit bestimmter Rechtsvorschriften umittelbar oder mittelbar zu erheblichen Kostenbelastungen führen, so z.B. die KFZ-Zulassungspflicht gem. Paragraph 1, die Fahrerlaubnis des Kfz-Führers gem. Paragraph 2 StVG oder die Pflicht des Kfz-Halters zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung gem. Paragraph 1 PflichtVG. Schließlich ergeben sich u.U. weitreichende Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden zur Regelung des Werksverkehrs. Daraus können wiederum finanzielle Konsequenzen für die Unternehmen resultieren, wenn ihnen die Kostenlast für die verkehrsregelnden Maßnahmen obliegt. Die Abhandlung orientiert sich an dem Informationsbedarf der Praxis. Es sollen die rechtlichen Zusammenhänge erörtert werden sowie konkrete Schlußfolgerungen gezogen und Empfehlungen gegeben werden. Der Autor rät, die grundsätzliche Qualifikation seines Werksgeländes als tatsächlich öffentlich zu verhindern oder zumindest weitestgehend einzuschränken. Auf dieser Grundlage sind folgende Maßnahmen anzuraten: Schaffung einer deutlichen räumlichen Trennung von Werksgelände und umgebendem öffentlichen Gelände, Schaffung einer wirksamen Eingangskontrolle am Haupteingang oder an den Zugängen, Schaffung von Park- und Warteraum für Besucher, Lieferanten etc., Unterteilung des Werksgeländes in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Bereich.
Öffentlicher Verkehr auf Betriebs- und Werksgelände
Betriebs-Berater ; 52 , 11 ; 533-538
1997
6 Seiten, 47 Quellen
Article (Journal)
German
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