Die Transrapid Magnetschwebebahn bedarf einer neuen schalltechnischen Planungsrichtlinie, da sie weder als Straßen- noch als Eisenbahn im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung ayngesehen werden kann. In Anlehnung an die Verordnung Schall 03 wird die Transrapid schalltechnisch wie eine Eisenbahn behandelt. Die zu berücksichtigen Rahmenbedingungen sind: i) höhere Fahrgeschwindigkeiten bedingen höhere Strömungsgeräusche, ii) die zu erwartenden Schallstärken sind geringer als bei Rad/Schiene-Fahrzeugen, so daß auf Schallschirme verzichtet werden sollte, iii) aufgrund der geringeren Verkehrdichte bei Nacht sollten keine Maßnahmen zur Einhaltung der Planungsrichtwerte notwendig sein, iv) wenige abgeschlossene Bahnhöfe, die nur langsam angefahren werden. Der Teilbeurteilungspegel, Bezugshöhen, mechanische und aerodynamische Geräuschanteile sowie Schallausbreitungsbedingungen werden erläutert. Aus psychoakustischen Gründen wird bei der Richtlinie Schall-Transrapid ein 'Schienenbonus' eingerechnet. Die schalltechnische Planungsrichtlinie läßt sich auch auf andere Hochgeschwindigkeitsverkehrssysteme anwenden.
Zur Anwendung der Richtlinie Schall-Transrapid in der Bauleitplanung
Application of the guideline Schall-Transrapid in town planning
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 43 , 5 ; 122-127
1996
6 Seiten, 4 Bilder, 9 Quellen
Article (Journal)
German
Zur Anwendung der Richtlinie Schall-Transrapid in der Bauleitplanung
IuD Bahn | 1996
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