Die Privatisierung der Bahn und die Regionalisierung des schienengebundenen Nahverkehrs haben Länder, Landkreise und Kommunen vor die Aufgabe gestellt, Mobilität zu sichern und ökologische und soziale Aspekte in die Verkehrspolitik zu integrieren. Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommt hierbei zentrale Bedeutung zu. In Hessen ist das ÖPNV-Gesetz Rechtsgrundlage zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ging Anfang 1996 vom Bund in die Hände des Landes über. Zuwendungen für Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz und Finanzausgleichsgesetz werden vorrangig den Gebietskörperschaften gewährt, die Mitglied eines Verkehrsverbundes sind. Zwei große Verkehrsverbünde, der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) wurden 1994 gegründet. Die Kommunen bilden die Gesellschaft in Form einer GmbH. Zur Gestaltung des ÖPNV bedienen sie sich der Regiegesellschaft (Management und Verwaltung). Landkreise bilden Nahverkehrsgesellschaften, in kreisfreien Städten übernehmen die Verkehrsbetriebe dieses Aufgabe. Anruf-Sammeltaxi, Linientaxi und Bürgerbus sind besondere Verkehrsformen für dünn besiedelte Regionen in Hessen. Neu ist, daß in den Verkehrsverbünden die kommunalen Gebietskörperschaften und das Land gemeinsam die politische und finanzielle Verantwortung übernehmen. Erhebliche Mittel sind für den Betrieb und die Investition im Bereich des ÖPNV noch notwendig, um mehr Menschen zum Umsteigen auf ÖPNV zu bewegen.
Nahverkehrspolitik im Land Hessen. Vorrang für den ÖPNV
Local transport policy in the state of Hesse. Regulation for public local passenger transport
Internationales Verkehrswesen ; 47 , 1-2 ; 32-35
1995
4 Seiten, 1 Bild
Article (Journal)
German
TIBKAT | 1994
|IuD Bahn | 1995
|Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV : 1. Jenaer Gespräch zum Recht des ÖPNV
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2017
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