In der Schweiz wurden zur Vermeidung kantonsweise unterschiedlicher Verordnungen durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Energiewirtschaft (BEW) Bodenschutzrichtlinien für Erdgastransportleitungen erarbeiete. Diese Richtlinien sind vorerst provisorisch und werden nach den Erfahrungen mit den 1994 ausgeführten Leitungsbauten überarbeitet. Verlangt werden: Kartierung der Böden hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und Verdichtungsempfindlichkeit, Abtragen des Humus möglichst nur über dem Rohrgraben, Begrünen offenen Ackerbodens im Baubereich vor Baubeginn, Baubegleitung durch Bodenschutzfachleute, Bestimmung der Saugspannung (Wasseraufnahmefähigkeit) der Böden als Kriterium für den Maschineneinsatz aufgrund eines abgebildeten Diagramms, und Auflagen zur Wiederherstellung (Rekultivierung) und Folgebewirtschaftung. Die betroffenen Landwirte sind frühzeitig mit einzubeziehen. Auf wenig tragfähigen Böden wurden kurzfristig Baustraßen als Holzmatratzen, Kiespisten oder Aushubpisten angelegt, die alsba ld wieder zu entfernen sind; die Böden sollen möglichst bald ihre natürliche Fruchtbarkeit wiedererlangen.
Strenge Bodenschutzrichtlinien beim Bau der Erdgas-Transportleitungen
Severe soil protection guidelines for the construction of natural gas transport pipelines
Gas, Wasser, Abwasser ; 75 , 10 ; 837-841
1995
5 Seiten, 4 Bilder, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
Gasfernleitung , Umweltschutz , Bodenverdichtung , Baumaschine , Bautechnik , Erdboden , Bodenmechanik , Bodenhauptart , Feuchte , Wasseraufnahme , Richtlinie , Schweiz , Bewuchs , Landwirtschaft , Bodenschutz
Leitungssperreinrichtungen auf Gas-Transportleitungen
Tema Archive | 2001
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