Die menschlichen Lautheitsempfindungen bei Fluglärm sind nicht auf eine Äquivalenzvorstellung und Lärmpegelmittelung abgestellt, sondern sind je nach Situation verschieden. Mehrere rechtliche Urteile (letztes Urteil vom BGH vom 23.3.1993) bestätigten, daß die Beurteilungsgröße Leq für den Anwendungsbereich des Fluglärmgesetzes nicht geeignet ist. Die in der Lärmwirkungsforschung für verschiedene Anwendungsgebiete geltenden Meßgrößen sind der Mittelungspegel Leq nach DIN 45641 (früher Lm) und der Beurteilungspegel Lr nach DIN 45645. Der im Fluglärmgesetz formulierte Mittelungspegel stellt einen reinen Prognosewert dar, ist mit anderen Pegeln nicht vergleichbar und nicht aussagefähig. Für die technische Dimensionierung ist beim passiven Schallschutz der Dauerschallpegel eine ungeeignete Größe. Die Mehrzahl der Forschungsergebnisse zu Lärmwirkungen in Deutschland ist auf Maximalpegel, auf Mittelungspegel oder auf Beurteilungspegel bezogen. Nach den Ausführungen des BGH zur Verwendbarkeit des Leq und Folgerungen für seine Verwendung werden Lösungsvorschläge unterbreitet. Es wird die Ablösung des Leq des Fluglärmgesetzes durch den mittleren Maximalpegel gefordert.
Der Äquivalente Dauerschallpegel des Fluglärmgesetzes führt zu praktischen und rechtlichen Problemen. Problembeschreibung und Lösungsvorschläge
The equivalent permanent sound level (äquivalenter Dauerschallpegel) of the air noise law (Fluglärmgesetz) leads to practical and legal problems
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 40 , 6 ; 169-173
1993
5 Seiten, 44 Quellen
Article (Journal)
German
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