In der betrieblichen Praxis eines chemischen Betriebes hat der Gewässerschutz sehr viele Formen. In den meisten Anlageteilen wird mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Alle diese Anlagenteile unterliegen den Regelungen des Paragraph 19g WHG. Diese Regelungen betreffen nicht nur die technische Ausrüstung, sondern auch weitere Aspekte des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen. Aus der betrieblichen Praxis beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der chemischen Industrie wird anhand beispielhafter Lösungen für Tankläger, Abfüllstellen und HBV-Anlagen erläutert. Dem Stand der Technik nicht mehr entsprechende Anlagen müssen gegebenenfalls nachgerüstet werden. Grundsätzlich gelten zwar die gleichen Anforderungen für bestehende und für Neuanlagen. Jedoch können bei bestehenden Anlagen aufgrund örtlicher Gegebenheiten insbesondere die baulichen Anforderungen häufig nicht oder nur mit verhältnismäßigem Mehraufwand verwirklicht werden. Hier ist zu prüfen, wie durch andere Maßnahmen eine gleichwertige Sicherheit hinsichtlich des Schutzziels nach Paragraph 19g erreicht werden kann. Anhand mehrerer Beispiele wird die Nachrüstung bestehender Tankläger und Abfüllstellen dargestellt. Schematisch dargestellt werden folgende Aspekte: Lageranlage ohne - und mit Auffangraum; Befüllstelle für Straßentankwagen und für Eisenbahnkesselwagen; Fundamente für Flachbodentanks; Überziehen eines Verbundsteinpflasters; Eigensichere Überkopfsaugleerung.
Betriebliche Praxis beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 34 , 9 ; 336-342
1993
7 Seiten, 19 Bilder
Article (Journal)
German
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