Die Dichtigkeit einer Gasleitung wird vor Inbetriebnahme nachgewiesen. Wird eine in Betrieb befindliche Leitung geändert oder repariert, so ist ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme der Nachweis der Dichtigkeit mittels Hauptprüfung erforderlich. Eine weitere Überprüfung wird nicht verlangt, soweit nach der Erstbetriebnahme der Gasleitung weder Änderung noch Reparatur erfolgte. Empfohlen wird eine jährliche Sichtkontrolle durch den Betreiber oder eines Beauftragten Unternehmens. Überprüfungen sollten nur von spezialisierten Fachunternehmen vorgenommen werden, denn sie stellen eine sinnvolle Ergänzung zur Dichtheitskontrolle dar. Dazu sind wie im Falle der Dichtheitskontrolle spezielle Fachkenntnisse und Geräte erforderlich. Es müssen hier die Gebrauchsfähigkeitsabstufungen des Arbeitsblattes G624 in Abstimmung mit dem Gesamtzustand der Gasanlage gebracht werden. Um eine genaue und lückenlose Überprüfung von Gasanlagen privater Betreiber zu ermöglichen, hat man alle erforderlichen Arbeitsschritte in Abstimmung mit den geltenden, technischen Regeln und Normen zu einem Arbeitsablauf zusammengefaßt und praxisnah optimiert. Die einzelnen Arbeitsschritte sind in einer Arbeitsrichtlinie zusammengeschrieben. Aus diesem umfangreichen Schriftsatz ist eine Checkliste für den Praxisgebrauch entwickelt worden. Auf dieser sind die erforderlichen Prüfschritte vermerkt. Sie werden nach Erledigung abgehakt. Sie gibt dem Anwender klare Verhaltensmaßregeln.


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    Title :

    Verfahrensweise der Überprüfung von Gasinstallationen


    Contributors:


    Publication date :

    1990


    Size :

    5 Seiten


    Type of media :

    Conference paper


    Type of material :

    Print


    Language :

    German