Ab 1.4.1996 sind die Vorschriften für den Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe (Klasse 6.2) anzuwenden, die den Transport von infiziertem Blut regeln. Anforderungen an Verpackung, Beschriftung, Fallhöhe für Prüfmuster, Verbot für Zusammenladung und Getrennthaltungsgebote sind vorgeschrieben. Die Beförderung durch die Deutsche Post unterliegt den Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Versandverpackungen nach DIN 55515. Außerdem nehmen private Dienstleister den Transport infektiöser Stoffe an: Elan, Fedex (Frankfurt Main), Lo-Go (Weinheim), Roberts (Maastricht), TNT (Troisdorf), trans-o-flex (Weinheim).
Neue Regelungen bald Pflicht. Transport von infektiösem Blut
Krankenhaus-Technik ; 21 , 11 ; 24-26
1995
3 Seiten
Article (Journal)
German
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