Mit zunehmendem Anteil der Gasversorgung am Wärmemarkt steigt die Anzahl der Untersuchungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen des Kartellamtes bei und mit den Gasversorgungsunternehmen. Anlaß ist die Vermutung, daß die Gaspreise mißbräuchlich überhöht seien. Streitpunkt ist dabei auch, ob Preisvergleiche nur mit anderen Gasanbietern kartellrechtlich relevant sind oder ob auch der Preis von Heizöl einbezogen werden muß. Es werden verschiedene Verfahren genannt, die zum größten Teil noch nicht entschieden sind. Die Rechtsgrundlagen für die Aktivitäten der Kartellbehörden werden benannt und der Meinungsstreit um die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Paragraphen 103 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GWB diskutiert. Da die Verfügungen von Kartellbehörden Verwaltungsakte darstellen, müssen sie inhaltlich hinreichend bestimmt und bekannt sein, wodurch sich Schwierigkeiten bei der Beweisführung ergeben. Auch eine Anerkennung der dynamischen Verweisung stellt sich als problematisch dar, wenn keine Übertragbarkeit zu Vergleichsunternehmen hergestellt werden kann. Die Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird daher angezweifelt. Einzelne Urteile enthalten Aussagen, nach denen auch bei leitungsgebundenen Versorgungssystemen eine Wettbewerbssituation vorliegen kann, so daß eine kartellbehördliche Aufsicht nicht zulässig ist. Die Grundsätze der Mißbrauchsaufsicht werden derzeit vom Bundesgerichtshof hinsichtlich der Problemstellungen Bestimmtheit der Verfügungen und Relevanz des Wärmemarktes überprüft.
Die kartellrechtliche Mißbrauchsaufsicht über Gaspreise
Recht der Energiewirtschaft - RdE ; 2 ; 57-63
1996
7 Seiten, 52 Quellen
Article (Journal)
German
Aufsätze - Pools in der Schiffahrt: Vertragliches Konzept und kartellrechtliche Relevanz
Online Contents | 2004
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