Der BASt-seitig geleiteten Projektgruppe "Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung" ist es gelungen, vor allem mit Blick auf kontinuierlich wirkende Fahrzeugsysteme verschiedene Automatisierungsgrade zu definieren, die einer rechtlichen Bewertung zugänglich sind. Dabei wurden die Kategorien "Driver only", Fahrerassistenz, Teilautomatisierung, Hochautomatisierung und Vollautomatisierung definiert, wobei diese Aufzählung nicht als abschließend zu verstehen ist. Auf dieser Grundlage wurde ermittelt, wie die einzelnen definierten Automatisierungsgrade nach heutigem Recht einzuordnen sind. In die Betrachtung einbezogen wurden dabei das Fahrer-Verhaltensrecht gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie produkthaftungsrechtliche Aspekte und auch die Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die gefundenen Definitionen sind gerade auch für die Einordnung künftiger Systemgestaltungen geeignet, um diese einer rechtlichen Bewertung schon in der Planungs- bzw. Entwicklungsphase zugänglich machen zu können. Hingewiesen wird auch auf systemseitige Besonderheiten, die eine andere Bewertung erfordern. Die BASt- Projektgruppe hat den sich ergebenden Forschungsbedarf für Systeme zunehmender Automatisierung vor allem im Bereich der Mensch-Maschine-Interaktion identifiziert. Die weitere Beschäftigung mit der Thematik zeigt auch weitergehenden Forschungsbedarf auf.
Fahrzeugautomatisierung im rechtlichen Kontext. Ergebnisse der BASt-Projektgruppe
2012
12 Seiten, 3 Bilder, 7 Quellen
Conference paper
German
Fahrzeugautomatisierung im rechtlichen Kontext - Ergebnisse der BASt Projektgruppe
Automotive engineering | 2012
|Fahrzeugautomatisierung im rechtlichen Kontext - Ergebnisse der BASt-Projektgruppe
British Library Conference Proceedings | 2012
|Die Projektgruppe "Automatisierung": Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung
Automotive engineering | 2010
|