Alleine die Sicherstellung der interoperablen Nutzung des europäischen Bahnnetzes darf als Begründung für die TSI (Technische Spezifikationen für Interoperabilität) und der damit verbundenen EG-Prüfung gelten, deren Machbarkeit letztendlich die EG-Prüfung bescheinigen soll. Viele Aspekte, die letztendlich die Sicherheit und einheitlich Standards bestimmen, werden nach nationalem Recht geregelt. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Einhaltung der TSI nicht im Rahmen der allgemeinen technischen Prüfung erfolgen sollte. Dies setzt natürlich voraus, dass die TSI widerspruchsfrei Eingang ins nationale Regelwerk gefunden haben bzw. dort die Konformität explizit bestätigt wird. Es sollte der Grundsatz verankert werden, dass alle Parameter nur einmal geprüft werden. Dazu müssten sich alle, am Prozess der EG-Prüfung Beteiligte, einschließlich des Gesetzgebers, abstimmen. Die Hefte zur Überprüfung der Strecke (HzÜdS) komprimieren sehr gut die Prüfpunkte, an denen sich eine regelgerechte Planung messen muss. Da letztendlich alle Prüfungen über Steuergelder direkt oder indirekt finanziert werden, ist die bisherige Prüfungspraxis aus dem Blickwinkel einer sparsamen Mittelverwendung nicht akzeptabel. Die Planungskosten für Eisenbahnanlagen sind in den vergangenen Jahren geradezu explodiert. Dies hat verschiedene Ursachen. Dazu gehören die angesprochenen Probleme bei der Durchführung der EG-Prüfung. Sie haben gezeigt, wo Defizite bestehen und dass die Umsetzung des Europäischen Rechts in der heute praktizierten Anwendung wenig dazu beiträgt, Planung effizient und kostengünstig durchzuführen. Die Dokumentation der Interoperabilitat nach Abschluss der EG-Prufüng erfolgt in Gestalt eines Infrastrukturregisters. Hier ist die DB AG vorbildlich. Im Internet lassen sich die notwendigen Daten online und streckenbezogen abgreifen. Die Einführung der europäischen TSI-Richtlinien sollte als Chance gesehen werden, nationales Regelwerk zu überprüfen, zu ergänzen und gegebenenfalls zu entschlacken. Mit der neuen DB-Ril 813 "Personenbahnhöfe planen" wurde ein Schritt in die richtige Richtung getan. Dieser Betrachtung wird sich auch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) unterwerfen müssen. Bei aller Freude für die Interoperabilitat bleibt die Diskussion über Standards bei Stadtschnellbahnen sowie regionaler Bahnen im Personen- und Güterverkehr hinter den Notwendigkeiten zurück. Den Ausbau und Betrieb dieser Bahnen nach bisher gesetzten EU-Standards werden wir uns kaum leisten können. Harmonisierung ist da notwendig, wo Fahrzeuge ausgetauscht werden und wo einheitliche Industriestandards den Wettbewerb erhöhen, ohne dass der erforderliche Aufwand unverhältnismäßig im Vergleich zum erreichbaren Nutzen steigt.


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    Title :

    Anwendung der TSI für Infrastrukturen in der Praxis


    Additional title:

    Application of TSI for infrastructures in practice


    Contributors:

    Published in:

    Der Eisenbahningenieur ; 63 , 8 ; 38-43


    Publication date :

    2012


    Size :

    6 Seiten, 5 Bilder, 5 Tabellen, 7 Quellen



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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