Die Planung und Auslegung der Beleuchtung in luxemburgischen Straßentunneln erfolgt nach CIE 55 Ausgabe 2004. Die RABT 2004 wird ebenfalls berücksichtigt. Landesspezifische Abweichungen sind: Durchfahrtbeleuchtung auf der ganzen Länge der Röhre sowie Adaptationsbeleuchtung nur in der Tunneleinfahrt, nicht jedoch an der Ausfahrt. Prinzipiell reicht eine einreihige Anordnung der Leuchten aus, um die geforderte Helligkeit und Gleichmäßigkeit zu erreichen. Zu Wartungszwecken wird gelegentlich eine zweireihige Anordnung gefordert. Die Führung der Adaptationsbeleuchtung erfolgt mittels Messung der Portalleuchtdichte nach der L20-Methode. Bei einer angenommener Fahrzeuggeschwindigkeit von 100 km/h beträgt die Distanz der L20-Kamera zum Portal 130 m. Die Innenleuchtdichte in der Einsichtstrecke wird mittels eines Leuchtdichtemessers ermittelt. Die Leuchtdichteniveaus der Durchfahrtbeleuchtung sind wie folgt festgelegt: Sonderbetrieb Brand 5 cd/m2, Normalbetrieb Tag 3,75 cd/m2, Normalbetrieb Dämmerung 2,5 cd/m2, Normalbetrieb Nacht 1 cd/m2. Die Adaptationsbeleuchtung wird generell zweireihig ausgeführt, da die geforderten Werte der Wandleuchtdichten sonst nicht zu erreichen sind. Aufgeführt werden im Beitrag die sicherheitstechnischen Anforderungen an Leuchten, Verkabelung, Steuerung sowie an die Notfallbeschilderung.
Beleuchtung und Notfallbeschilderung in luxemburgischen Straßentunneln. Sicherheitseinrichtungen
Felsbau magazin ; 4 ; 219-221
2009
3 Seiten, 7 Bilder, 4 Quellen
Article (Journal)
German
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