Die Interoperabilität im Schienengüterverkehr war durch das RIV-Übereinkommen (Regolamento Internazionale Veicoli) europaweit realisiert. Das RIV wurde im Juli 2006 außer Kraft gesetzt und durch anderweitige Regelungen substituiert. Durch die Einführung dreier Buchstaben zur Kennzeichnung von Güterwagen im Wege der europäischen Gesetzgebung wird die Interoperabilität untergraben und der Bahnbetreibersektor zu entschärfenden, aber einschränkenden, Maßnahmen gezwungen. Das Zeichen RIV galt bislang über die Grenzen der EU (Europäische Union) hinaus. Das neue Zeichen jedoch hat nur innerhalb der EU eine Bedeutung. Folglich ergibt sich die Notwendigkeit neuer Regelungen mit denjenigen Staaten, die zwar dem RIV angehörten, die aber keine Mitglieder der EU sind. Durch das neue Zeichen der EU wurde also ein System im System geschaffen. Das mußte zwangsläufig zu neuen Schnittstellen führen, sodaß also das neue Zeichen zumindest vorübergehend neue Außengrenzen und Binnengrenzen aufgebaut hat. Anhand der Erörterung eines sehr speziellen Detailproblems wird beispielhaft deutlich, welche Problemstellungen sich für das Eisenbahnwesen, insbesondere auch auf operativer Ebene, im Zuge der Neuordnung des Rechtsrahmens ergeben können. Dementsprechend darf und muß der Gesetzgeber kontinuierlich ersucht werden, bei seinen Bemühungen um die Weiterentwicklung des Eisenbahnsystems zur Erreichung seiner politischen Ziele dafür Sorge zu tragen, daß das rollende Rad durch die Gesetzgebung nicht behindert wird und daß bestehende Regelungen nicht gar verschlimmbessert und damit, wie im vorliegenden Falle, Rückschritte gegenüber dem Status quo verursacht werden.

    For the future, the technical and operational conditions that are going to apply to the admissibility of freight wagons forming parts of trains crossing borders to enter the European Union and moving about within it once they are there, are going to be laid down by the European legislator and no longer established through multilateral conventions agreed on by the railway companies themselves. One effect of this is that the structure of the rules governing European rail-freight operations has already been fundamentally changed. The legal bases for this rearrangement are the European directives on the interoperability of the trans-European conventional rail system. The provisions governing the interoperability of freight wagons are to be found in the technical specifications for interoperability regarding rolling stock in the means of freight wagons and traffic operation and management. These have been issued as decisions of the European Commission and thus also have the force of European laws.


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    Title :

    Interoperabilität ad absurdum


    Additional title:

    Interoperability ad absurdum?


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2009


    Size :

    6 Seiten, 5 Bilder, 8 Quellen



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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