Moderne Fahrzeuge besitzen immer häufiger Stabilitätsregelsysteme, sodass Spuren als Anknüpfungstatsachen so gut wie nicht mehr vorliegen. Nachdem der obligatorische Einbau von Unfalldatenspeichern UDS nicht durchsetzbar war, wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 2007 in Goslar darüber diskutiert, ob und wie man die in den heutigen Fahrzeugen gespeicherten Daten für die Unfallrekonstruktion nutzbar machen kann. Heutzutage ist es technisch einfach möglich, einen sehr präzise arbeitenden Unfalldatenspeicher in die bestehenden Bussysteme zu integrieren. In der Serienproduktion dürfte der Mehrpreis weit unter 10 Euro liegen. Hierzu wird nur ein Ringspeicher benötigt, der etwa 20 s vor und 10 s nach dem Crash die Daten sichert. Durch technische Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass eine Aktivierung wirklich nur bei einem Unfall erfolgt. In den USA sind mittlerweile 64 % der Neufahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber (EDR = Event Data Recorder) ausgestattet. Zurzeit wird dort ein Gesetz eingeführt, das eine standardisierte Schnittstelle für die Datenspeicherung vorschreibt. Die Empfehlungen des 41. Verkehrsgerichts in Goslar (2003), der sich mit diesem Thema befasst hat, haben in Deutschland nicht zu konkreten Fortschritten geführt. Früher oder später wird allerdings dieses notwendige Aufzeichnungsgerät bestimmt in Europa eingeführt werden. Bis zur flächendeckenden Einführung dieser elektronischen Unfalldatenspeicher ist der Unfallanalytiker darauf angewiesen, sich aus den vorhandenen Unfallspuren ein Bild zum Ablauf zu verschaffen. Dabei sind auch die im Unfallfahrzeug abgelegten Daten wichtig. Aus Sicht des Unfallanalytikers ist zu fordern, dass die Fahrzeughersteller bei Unfällen zumindest Daten abspeichern, die die ordnungsgemäße Funktion aller elektronischen Baugruppen dokumentieren. Sie müssen standardidierte Ausleseschnittstellen zur Verfügung stellen, die es berechtigten Außenstehenden ermöglichen, alle in den Systemen abgelegten Daten einschließlich der Geschwindigkeiten ohne Unterstützung des Herstellers auszuwerten. Nach eingehender Diskussion der Fachvorträge beim Verkehrsgerichtstag 2007 einigten sich die Teilnehmer auf folgende Empfehlungen: In modernen Kraftfahrzeugen aller Art ist eine Vielzahl elektronischer Steuergeräte vorhanden, die untereinander vernetzt sind. Sie speichern Daten zu verschiedenen Zwecken ab. Solche Daten können teilweise zur Klärung von Unfallursachen genutzt werden. Art und Umfang der Datenspeicherung sind hersteller- und modellspezifisch. Der Arbeitskreis VII beim Verkehrsgerichtstag 2007 empfiehlt: 1. In der Kfz-Betriebsanleitung sollte darüber aufgeklärt werden, welche relevanten Daten gespeichert werden und unter welchen Voraussetzungen die Speicherung erfolgt. 2. Daten, die anlässlich eines Verkehrsunfalls gespeichert werden, müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden, sodass eine standardisierte Auswertung möglich ist. 3. Die Datenauswertung setzt nach geltendem Recht die Einwilligung des Fahrzeugeigentümers/Fahrers oder eine richterliche Anordnung voraus. 4. Der Serieneinbau eines Speichermoduls für unfallrelevante Daten (Unfallrekorder), das die vorhandene Sensorik des Fahrzeug nutzt und deshalb außerordentlich preiswert sein kann (weniger als 10 Euro), sollte gesetzlich vorgeschrieben werden.


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    Title :

    Die Auswertung digitaler Fahrzeugdaten bei der Unfallanalyse - Nutzen für die Unfallrekonstruktion


    Additional title:

    Evaluation of digital vehicle data in accident analysis - assistance for the accident reconstruction


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2007


    Size :

    6 Seiten, 7 Bilder, 6 Quellen



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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    Eckert,M. / Tech.Univ.Dresden,DE | Automotive engineering | 1994


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    AUER MARKUS / KAUFMANN STEFAN / KOLLER MICHA et al. | European Patent Office | 2017

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    Baer,T. / Aidel,J. / Zoellner,J.M. et al. | Automotive engineering | 2012