(Forts. aus Heft 2/2007, S. 30-43) Basierend auf der Diplomarbeit an der Fachhochschule Deggendorf (D) ist das Ziel des Aufsatzes, eine gegebenenfalls erhöhte Sichtweite durch Xenon-Scheinwerfersysteme zu untersuchen. Die Arbeit zeigt die Problematik pauschaler Aussagen zur Sichtweite vor allem im Bereich der Rekonstruktion von Nachtunfällen sowie die großen Unterschiede bei Sichtweiten und Scheinwerferreichweiten von im Verkehr befindlichen Personenkraftwagen auf. Mit den modernen Xenon-Scheinwerfersystemen in Pkws werden nachts bei Abblendlicht überdurchschnittliche Sichtweiten erreicht. Durch die damit größere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn können kontrastarme Hindernisse deutlich früher erkannt werden. Die erhöhte Sichtweite hat auch juristisch große Bedeutung. Die bisher häufig als Grenzwert angenommenen Erkennbarkeitsentfernungen von 25 m bis 30 m können sich unter günstigen Bedingungen vor allem bei Fahrzeugen mit großer Scheinwerferanbauhöhe und Xenon-Technologie mehr als verdoppeln. Da es aber - unabhängig von der Ausrüstung mit Xenon-Scheinwerfern - deutliche Unterschiede der Sichtweiten geben kann, ist es nicht möglich, eine Pauschalaussage bezüglich der erlaubten Grenzgeschwindigkeit für Fahren auf Sicht zu treffen. Auf weitere Effekte, wie Einstellung der Scheinwerfer, Einbauhöhe der Scheinwerfer, fahrdynamische Effekte und Witterungseinflüsse wird hingewiesen.
Erkennbarkeit kontrastarmer Hindernisse bei Abblendlicht unter Berücksichtigung moderner Scheinwerfersysteme, Teil 2
Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik ; 45 , 3 ; 85-90
2007
6 Seiten, 22 Bilder
Article (Journal)
German
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