In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz an Schienenwegen in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionschutzgesetzes festgehalten. Auf europäischer Ebene sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die EU Richtlinie Umgebungslärm zur Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen. In dieser Richtlinie wird auf die Einführung so genannter 'Gemeinschaftsaufgaben' hingewiesen, welche sich auf die quellenbezogenen Lärmreduktionsmaßnahmen an Fahrzeugen und Schienenwegen beziehen. Festgelegt sind darin die Luftschallemissionspegel für Neufahrzeuge im konventionellen Verkehr und Hochgeschwindigkeitsverkehr. Demnach dürfen Neufahrzeuge im Hochgeschwindigkeitsverkehr den derzeitigen Ist-Stand nicht überschreiten. Vorgesehen ist eine Senkung von 5 dB(A) in den nächsten 10 Jahren. Bei Güterwagen liegen die erlaubten Schallemissionsgrenzwerte für Neuwagen schon jetzt etwa 10 % unter dem Ist-Stand. An erster Stelle stehen in den Strategien der EU quellenbezogenen Lärmminderungsmaßnahmen. Eine Minderung der Rollgeräusche soll erreicht werden durch Ersatz der Graugussbremssohlen durch Kompositbremsklötze, spezielle Schienenschleiftechnologien, leisere Räder und Radsatzkonstruktionen und leisere Fahrbahnen. Bei Traktionsgeräuschen sind leisere Dieselmotoren, leise Lüftungs- und Kühlsysteme und eine Einschränkung des Strömungsgeräusches gefordert. Eine Reduktion der aerodynamischen Geräusche soll durch leise Konstruktion und leise Stromabnehmer erreicht werden. Von vielen technischen Schallschutzmaßnahmen ist die einzelne Wirkung der Geräuschreduzierung am Fahrzeug bekannt. Weniger bekannt ist das Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen auf das im Betrieb resultierende Vorbeifahrgeräusch eines Wagens oder eines Zuges. Hier ist die Fahrzeugindustrie gefordert. Jede neue Maßnahme muss einerseits im Einführungsschritt mit machbaren Kosten bei neuen und auch bei der Umrüstung von Fahrzeugen möglich sein. Im Betrieb selbst können nur solche Maßnahmen eingeführt werden, welche die LCC-Kosten (life cycle cost) nicht erhöhen. Bei der Deutschen Bahn AG wird seit 1999 das Lärmsanierungsprogramm für bestehende Schienenwege des Bundes umgesetzt.
Reduktion des Schienenverkehrslärms, eine europäische Aufgabe für Fahrzeughersteller und Betreiber. Strategie der Deutschen Bahn AG
2006
3 Seiten, 2 Tabellen
Conference paper
German
Reduktion des Schienenverkehrslärms
Online Contents | 2007
|Anforderungen der Deutschen Bahn AG an Fahrzeuge und Fahrzeughersteller
Online Contents | 1998
|Umgebungslärm - Maßnahmen der Deutschen Bahn AG zur Minderung des Schienenverkehrslärms
Tema Archive | 2007
|