Die Voraussetzungen für die Einrichtung und die technische Ausstattung von Fussgängerüberwegen sind in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fussgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) niedergelegt. Im Abschnitt 3 wird auf die allgemeine Ausstattung von FGÜ eingegangen. Unter anderem wird dort hingewiesen, dass die Ausführung der ortsfesten Beleuchtung von FGÜ nach den DIN-Normen 5044 (2) und 67523 (3) erfolgt. Diese Ausführung wird im Folgenden beschrieben. Die R-FGÜ 2001 empfehlen die Installation eines Über-Kopf-Transparentes mit einem hinterleuchteten Zeichen 350 StVO. Dieses Transparent kann mit einer integrierten, schräg strahlenden Zusatzleuchte mit Natriumdampf-Niederdrucklampe gefertigt werden, um die besondere Erkennbarkeit von Fussgängern sicher zu stellen. Unter besonderen Umständen kann die Erkennbarkeit durch Verstärkung der Strassenbeleuchtung mit Hilfe geeigneter Leuchten realisiert werden. Es werden die von den Normen geforderten lichttechnischen Gütemerkmale und Betriebsbedingungen dieser Zusatzbeleuchtung beschrieben. Zum Schluss folgt ein Hinweis, wie die Steuerung der Schaltzeitpunkte der Zusatzbeleuchtung in Berlin realisiert wird.
Sicherheit durch Licht am Fußgängerüberweg
Licht ; 57 , 10 ; 826-827
2005
2 Seiten, 5 Bilder, 3 Quellen
Article (Journal)
German
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