Im Zuge der Liberalisierung des europäischen Güterverkehrs hat die Kommission der Europäischen Union im März 2003 europäische Güterverkehrskorridore festgelegt, auf denen der Netzzugang von den jeweiligen Netzbetreibern jedem zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen ermöglicht werden muß. Diese Regelung soll ab 2006 auf das gesamte europäische Schienennetz ausgeweitet werden. Bis jetzt noch praktizierte Betriebsweisen beim Grenzübergang, wie zum Beispiel Lokwechsel und Personalwechsel sowie Übergabe des Zugs in die Verantwortung des jeweiligen Netzunternehmens beziehungsweise Eisenbahnverkehrsunternehmens sollen im Zuge der Liberalisierung aufgehoben werden. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Sicherheit des Schienenverkehrs waren Gegenstand einer Studie im Auftrag der UIC (Union Internationale des Chemins de fer). Die Studie identifizierte sicherheitsrelevante Aspekte in den Bereichen Kultur, Kommunikation und Sprache, technische Systeme und Ausbildung. In der zweiten Phase wurde eine Analyseinstrument für die Sicherheit der Interoperabilität entwickelt und getestet. In Zukunft wird es möglich sein, mit diesem Instrument die Sicherheit an jedem Grenzübergang zu messen und auf dieser Basis Verbesserungen abzuleiten.
Faktor Mensch und die Sicherheit des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs
The human factor and the safety of cross-border rail operations
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 53 , 12 ; 832-836
2004
5 Seiten, 4 Bilder, 1 Tabelle, 2 Quellen
Article (Journal)
German
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