Auf den Schienen und Straßen Deutschlands und Europas werden große Mengen gefährlicher Güter transportiert. Die zugehörigen Vorschriften sind EU-weit in den Regelwerken der ADR (Accord europeen relatif au transport international de marchandises dangereuses par route) für die Straße und der RID (Reglement international concernant le transport de marchandises dangereuses par chemin de fer) für die Schiene niedergelegt. Diese beiden Regelwerke werden zum Januar 2005 in einer überarbeiteten Fassung gültig, wobei die Änderungen einen Umfang von rund 200 Seiten aufweisen. In der vorliegenden Auswahl werden die Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, der Klassifizierung der Gefahrstoffe, bei den Gefahrgutlisten, dem Versand, der Beförderung und der Fahrerschulung kurz angesprochen. Nach wie vor besteht die Problematik, dass jeder Verkehrsträger sein eigenes, sehr detailliertes Regelwerk hat und diese nur für den geübten Nutzer überhaupt zu durchschauen sind. Auch muten viele Regelungen und Änderungen absurd und völlig überzogen an. Trotz einheitlicher Gesetze unterscheidet sich der Vollzug in den Ländern deutlich. Nationale und internationale Ausnahmen führen die Vereinheitlichung ad absurdum. Um die nötige Kompetenz bereitzustellen, werden entsprechend geschulte (kostenintensive) Dienstleister benötigt.
Neue Vorschriften zum Transport von Gefahrgut auf Straße und Schiene. Geänderte ADR und RID gelten ab Januar 2005
New regulations for the transport of dangerous goods at road and rail
Internationales Verkehrswesen ; 56 , 10 ; 461-463
2004
3 Seiten
Article (Journal)
German
Neue Vorschriften zum Transport von Gefahrgut auf Straße und Schiene
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