Für den Transport von Schweissgasen in Druckgasflaschen mit Kleintransportern enthält die Gefahrgutverordnung Strasse (GGVS) Regelungen für die Art und Umfang der Begleitpapiere sowie die Anforderungen an den Fahrzeugführer. Hinweise für die Sicherheit beim Transport von Druckgasflaschen sind auch im Merkblatt DVS 0211 'Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen' angegeben, insbesondere Massnahmen gegen Gefahren bei einer Gasentnahme aus einer im Fahrzeug befindlichen Gasflasche. In der Regel werden für das Brennschneiden auf der Baustelle nicht mehr als vier Flaschen eingeladen (Sauerstoff- und Acetylenflasche), seit 1999 sind aber erstaunlicherweise als Kleinmenge 30 Flaschen zugelassen. 1995 befuhr ein Lastkraftwagen mit nur jeweils einer 10l fassenden Acetylen- und Sauerstoffflasche mit ungesicherten Flaschenventilen eine unebene Strasse. Die Folge war eine Gasexplosion, bei der drei Fahrzeuginsassen ums Leben kamen. Für den Transport von Gasflaschen in geschlossenen Fahrzeugen ist auf dicht geschlossene Ventile und Ventilschutz mit entsprechenden Schutzkappen zu achten. Gegen Lageveränderungen sind die Flaschen im Fahrzeug zu sichern. Das Rauchen sollte in einem Umkreis von mindestens 1 m unterbleiben und der Laderaum sollte eine ausreichende Be- und Entlüftung aufweisen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Transport in einem offenen Anhänger erfolgen oder in einem dafür ausgerüstetem Werkstattwagen, der oben und unten eine Lüftungsöffnung von mindestens 100 cm2 freien Querschnitt aufweisen sollte.
Gefährlicher Transport von brennbaren Schweißgasen
Der Praktiker. Das Magazin für Schweißtechnik und mehr ; 56 , 8 ; 230-233
2004
3 Seiten, 5 Bilder, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
Gefährlicher Transport von brennbaren Schweißgasen
IuD Bahn | 2004
|Tema Archive | 2007
|IuD Bahn | 1994
|Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Arbeitsstätten
IuD Bahn | 2007
|Innerbetriebliche Transport gefährlicher Güter
IuD Bahn | 1994
|