Der zukünftige Emissionshandel wird Auswirkungen auf das anerkannt umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn haben. Obwohl der Sektor Verkehr vom EU-weiten Emissionshandelssystem ausgenommen ist, unterliegen die Bahnstromkraftwerke der Emissionshandelsrichtlinie. Werden keine entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, kommt es zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Bahnverkehrs. Ausgehend von Umweltaspekten werden Lösungsvorschläge für eine angemessene Einbindung der Bahnstromkraftwerke in den Emissionshandel sowie rechtliche Facetten der Thematik diskutiert. Der rechtliche Rahmen des Emissionshandels wird bestimmt durch das Kyoto-Protokoll, die EG-Emissionshandelsrichtlinie und - im nationalen Kontext - durch die zukünftigen Regelwerke des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie des Gesetzes über den Nationalen Allokationsplan. Der 'Geist' dieser Regelwerke, die auf eine Reduktion von Treibhausgasemissionen abzielen, spricht für eine Förderung des Bahn - gegenüber dem übrigen Verkehr, da die Bahn im Personen- und Güterverkehr ein CO2-freundliches Verkehrsmittel darstellt. Gleichwohl wird die Bahn - nach dem gegenwärtigen Planungsstand zur Implementierung des Emissionshandels - Wettbewerbsnachteile erfahren: Der übrige Verkehr muss - da der Sektor' Verkehr' vom Emissionshandelssystem ausgenommen ist - mit keinen zusätzlichen Belastungen rechnen. Dagegen wird der stromabhängige Schienenverkehr durch eine Verteuerung des Bahnstroms belastet werden, da der Sektor 'Energiewirtschaft' und damit auch Bahnstrom erzeugende Kraftwerke dem Emissionshandelssystem unterstehen.
Auswirkungen des Emissionshandels auf Schienenverkehr und Bahnstromerzeugung
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 54 , 3 ; 184-188
2004
5 Seiten, 3 Bilder, 13 Quellen
Article (Journal)
German
Auswirkungen des Emissionshandels auf die Industriestrompreise und den Schienenverkehr
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