Der Beitrag stellt eine beabsichtigte Richtlinie der EU über den Marktzugang zu Dienstleistungen in Häfen vor, um insbesondere beim Güterumschlag den Wettbewerb in Häfen zu verbessern. Darin wird vorgeschlagen, dass bei einer Begrenzung der Anbieter solcher Dienstleistungen eine kompetente Behörde eingerichtet werden muss, die den Auswahlprozess objektiv gestaltet und durchsichtig hält. Dabei sind Ausschreibungsrichtlinien zu erarbeiten, die nicht diskriminierend sein dürfen. Die Dienstleister müssen für eine begrenzte Zeit lizensiert werden. Die Dauer soll sich nach der Höhe der Investitionen richten, die relativ zum Dienstleistungsumfang getätigt werden müssen. In einer Analyse der Vorschläge wird herausgearbeitet, dass die Auswahl der Dienstleister über Ausschreibungen nicht sehr effektiv ist. Sie könnte die Leistungsfähigkeit der Häfen gefährden, weil notwendige Investitionen in die Infra- und Überstrukturen unterbleiben würden. Der Autor empfiehlt, die aus den USA stammende und im europäischen Recht akzeptierte 'Essential facilities'-Doktrin anzuwenden, um den Wettbewerb zwischen Dienstleistern in Häfen zu verbessern.
Das EU-Ports Package. Wettbewerbspolitische Fehlkonstruktion
The EU ports package
Internationales Verkehrswesen ; 54 , 12 ; 598-601
2002
4 Seiten, 8 Quellen
Article (Journal)
German
Der Nahverkehrsplan - Fortschritt oder Fehlkonstruktion?
IuD Bahn | 1996
|Vertikale Integration in der Automobilindustrie - Anreizsystem und wettbewerbspolitische Beurteilung
Automotive engineering | 1988
|