Am 17. Dezember 1999 wurde der Teilnahmewettbewerb zum Vorhaben 'Einführung einer streckenbezogenen LKW-Gebühr auf Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland' gestartet. Grundlage des Vorhabens sind zwei wesentliche Leitgedanken der EU, das Verursacherprinzip und das Territorialitätsprinzip. Zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühren oder Autosteuern erfüllen diese Prinzipien nicht, obwohl sie einfach zu realisieren sind. Deshalb soll die Eurovignette Ende 202 durch ein System abgelöst werden, das sich an der zurückgelegten Entfernung orientiert. Der Bundesverkehrsminister verspricht sich von dem neuen System auch, daß Anteile des Güterverkehrs auf Schiene und Schiff verlagert werden. Die LKW-Gebühr soll weitgehend automatisch erhoben werden. Es wird folglich keine Mautstationen auf der Autobahn eben. Für gelegentliche Autobahnbenutzer, insbesondere aus dem Ausland, wird das automatische System um ein Buchungssystem erweitert, bei dem die Gebühr mit herkömmlichen Zahlungsmitteln entrichtet wird. Hinsichtlich der Wahl der Erhebungstechnologie stehen zwei Varianten zur Verfügung. Dies sind die Nahbereichskommunikationstechnologie (Dedicated Short Range Communication, DSRC) und die bordautonome Erhebung mittels GSM/GPS (Global System for Mobile Communications/Global Positioning System). Im Beitrag werden die Vor- und Nachteile beider Varianten diskutiert. Ein Mautprojekt mit vergleichbaren Dimensionen wurde weltweit bisher nicht verwirkicht.
Streckenbezogene Gebührenerhebung für Lkw. Ein Systemvergleich
Road pricing: charges for trucks per stretch
Internationales Verkehrswesen ; 52 , 3 ; 97-98
2000
2 Seiten, 4 Quellen
Article (Journal)
German
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