Das Schiffahrtsanpassungsgesetz, das Seeaufgabengesetz und die Schiffssicherheitsverordnung beschreiben die Aufgaben des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) bei der Zulassung von Navigations- und Funkausrüstung. Grundsatz des gesamten Regelwerkes ist es, die internationalen Schiffsicherheitsregelungen gesetzlich so zusammenzufassen, daß für Betroffene und Beteiligte eine überschaubare Handlungsanweisung mit Klarstellung aller Rechte und Pflichten vorliegt. In dieses Regelwerk eingebunden ist die Umsetzung einer Vielzahl internationaler und europäischer Vorgaben, wobei zum Thema Zulassungen von Navigations-Meßgeräten in der Seeschiffahrt insbesondere die Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20.12.1996 über Schiffsausrüstung von grundlegender Bedeutung ist. Diese Richtlinie ist durch die Änderung 98/85/EG vom November 1998 gründlich überarbeitet und aktualisiert worden. Die Richtlinie aus 1996 ist seit dem 1. Juli 1998 durch die Schiffsausrüstungsverordnung-See national umgesetzt. In der neuen Schiffssicherheitsgesetzgebung, die zum 1. Oktober 1998 in Kraft trat, ist vorgesehen, daß die Schiffsausrüstungsverordnung-See zum Ende 1999 ausläuft. Der Beitrag geht von der Situation nach dem 1. Januar 1999 aus und gibt einen Überblick zu folgenden Themen: 1. Historische Entwicklung der Navigationsausrüstung. 2. Leistungsanforderungen und Prüfnormen. 3. Konformitätsbewertungsverfahren. 4. Navigationsausrüstung (Einzelgeräte mit direkter und indirekter Ausgabe). 5. Ortsbestimmung. 6. Kursinformation. 7. Schiffsgeschwindigkeit. 8. Wassertiefe. 9. Radar. 10. Selbststeueranlagen. 11. Elektronische Seekarte. 12. Das BSH als zuständige Stelle.
Zulassung von Navigations-Meßgeräten in der Seeschiffahrt
1999
8 Seiten
Conference paper
German
Online Contents | 1996
TIBKAT | 1938
|Nutzeffekt von Brems-Koeffizienten-Meßgeräten
SLUB | 1974
|TIBKAT | 1926
|SATNAB - Satellitengestütztes Navigations-Bodenexperiment
Tema Archive | 2002
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