In einem allgemein gehaltenen Überblick wird über Bemühungen zur Lärmminderung auf Baustellen und bei Baumaschinen berichtet. Folgende Begiffe und Zusammenhänge werden erläutert: Schalldruck, Dezibel, A-Bewertung, dB(A)-Werte, logarithmische Lärmreduzierung. Bemühungen zur Lärmminderung werden mit dem Blauen Engel oder mit dem Umweltzeichen, weil lärmarm, an die Hersteller bzw. Produkte verliehen. Anstrengungen zur Minderung der Geräuschemissionen wurden in den vergangenen Jahren vornehmlich bei kleinen Baumaschinen unternommen. Besondere Beachtung beim Lärmschutz sollten spezifische Einsatzweisen bestimmter Baumaschinen finden: z.B. Kaltfräsen. Nachgegangen wird der Frage, wie laut leise Maschinen sein dürfen. Eingegangen wird auf die Bewertungsproblematik entsprechend EWG-Baumusterprüfung gemäß Vorschrift EWG 86/662 und einige Maßnahmen zur Geräuschminderung bei Baumaschinen von Liebherr, O und K, Caterpillar: u.a. Änderung der Verbrennung durch neue Einspritzelektronik; Abdeckung für Ventildeckel, Ölwanne und Stirnraddeckel; Zwangsbelüftung des Motorraumes; Lüfter; Innendämmung der Motorhaube; Senkung der Motordrehzahl u.v.a.m.
Lärmschutz bei Baumaschinen
tis. Tiefbau, Ingenieurbau, Straßenbau ; 41 , 9 ; 28-35
1999
5 Seiten, 5 Bilder
Article (Journal)
German
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