Fuer die schweisstechnische Instandsetzung von Kraftfahrzeugen ist in der DDR die Zulassung des Betriebes als Schweissbetrieb erforderlich. Bestimmte Bauteile des Kraftfahrzeugs wie Motorventile, Kurbelwellen, Bremsleitungen, Lenkungen duerfen im allgemeinen nicht instandgesetzt werden. Nur besondere Betriebe haben die Erlaubnis, an Lenkungen und Zugvorrichtungen zu schweissen. Die Zulassung soll auf Motorventile, Kurbelwellen, Nockenwellen und Bremsleitungen erweitert werden. Als Reinigungsmittel sind Tri und Per verboten. Vor der Wahl des Schweissverfahrens, des Fertigungsmittels und der Zusatzwerkstoffe sowie einer eventuellen thermischen Nachbehandlung muss die Schadensursache ermittelt werden. Nach Abschluss der Schweissarbeiten ist der Volkspolizei, Abteilung Verkehr, in einem Schriftstueck, das der auszufuehrende Schweisser zu unterschreiben hat, die fach- und sachgerechte Instandhaltung mit Angabe der Einzelheiten mitzuteilen. Ueber die Vorbereitung und Durchfuehrung von 25 verschiedenen Reparaturschweissungen wird mit Angabe des Schweissverfahrens, z. B. Schmelzschweissen, Gasschweissen, Widerstandspunktschweissen, kurz berichtet. (BAM-DS)
Schweisskonstruktionen im Kraftfahrzeugbau Teil 3. Reparaturschweissungen in der Kfz-Instandsetzung
Schweißtechnik, Berlin ; 29 , 8 ; 365-368
1979
4 Seiten, 11 Bilder, 1 Tabelle, 7 Quellen
Article (Journal)
German
Schweisskonstruktionen im Kraftfahrzeugbau
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Automotive engineering | 2003
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