Durch die Neufassung der Gefahrgutverordnung Strasse (GGVS) zum Transport gefaehrlicher Gueter, wurde eine neue Klasseneinteilung der Gefahrgueter vorgenommen. Der neue Text umfasst: Tankfahrzeuge, Aufsatztanks, Gefaessbatterien, Tankcontainer, Befoerderungseinheiten der Fahrzeugklasse B. III, Sattelzugmaschinen zum Betrieb von Tankfahrzeugen und Traegerfahrzeuge fuer Aufsetztanks. Ein neues Genehmigungsverfahren schreibt Baumusterzulassung fuer Tankfahrzeuge, Aufsetztanks, Gefaessbatterien sowie Tankcontainer vor und vereinfacht das Verfahren zur Erlangung der Pruefungsbescheinigung fuer betroffene Fahrzeuge. Besonderes Gewicht wird auf die Pruefung der elektrischen Einrichtung gelegt. Fuer bereits im Verkehr befindliche Befoerderungsmittel ist ebenso wie fuer die Pruefbescheinigungen und fuer Traegerfahrzeuge von Aufsetztanks eine Uebergangsregelung vorgesehen. (Maechtel)
Auswirkungen der neuen Gefahrgutverordnung Strasse (GGVS)
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 21 , 4 ; 169-172
1980
4 Seiten, 2 Tabellen, 1 Quelle
Article (Journal)
German
Gefahrgutverordnung Strasse : GGVS
SLUB | 1986
|RS 002 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Strasse (GGVS) Vom 19. Mai 1999
Online Contents | 1999
Nr. 79 Gefahrgutverordnung Eisenbahn, Gefahrgutverordnung Straße
IuD Bahn | 1994
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