Die Bundesnorm Nr. 121 ueber die Sicherheit von Motorfahrzeugen, die am 1. Maerz 1975 in Kraft tritt, wird weitreichende Folgen haben, und zwar fuer die Praxis, fuer die Versicherten sowie fuer Unternehmen, die Fahrzeuge mit Luftbremsen auf Strassen und ausserhalb von Strassen laufen haben. Darunter werden am meisten Bauunternehmen und Betriebe der Elektroindustrie betroffen. Im September 1975 wird diese Regel auch fuer hydraulisch gesteuerte Fahrzeuge gelten. Besprochen werden die Regel 121, die Zulassung von Fahrzeugen, rutschsichere Bremsen, der Schub der Last auf die Vorderachse und der Einfluss auf den Fahrzeugbau.
Utilities must get ready for Rule 121
Betriebe muessen auf die Regel 121 vorbereitet sein
Electrical World ; 182 , 11 ; 64-65
1974
2 Seiten, 1 Bild, 1 Tabelle
Article (Journal)
English
KRAFTFAHRZEUG , NORM , SICHERHEIT , LUFT , BREMSE , ZULASSUNG , FAHRZEUGBAU , VORDERACHSE
Rule 18: Who Must Keep Out of the Way?
Online Contents | 1997
Engineering Index Backfile | 1930
The ready light lies - Politicians can get away with it but battery chargers must not
Online Contents | 1999
British Library Online Contents | 2003
Wiley | 2012
|