An der Planung, Planfeststellung und Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Flugplätzen (Flughäfen) sind neben der Flughafenbetriebsgesellschaft, entsprechend der nationalen Gesetzgebung auch Bundes- und Landesbehörden beteiligt, die die begleitenden Verfahren zur Planung und Bauausführung bis hin zur Genehmigung vorschreiben und administrativ begleiten. Dabei ist prinzipiell folgende Aufgabenverteilung, bzw. sind folgende Zuständigkeiten nach deutschem Recht üblich. Der Flughafenbetriebsgesellschaft obliegt die Planung, die luftrechtliche Antragstellung und die Realisierung des Ausbaus des Flugplatzes. Die Raumordnungsbehörde ist zuständig für die landesplanerische Rechtfertigung (Raumordnungsverfahren) und die Absicherung des Flugplatzausbaus (Siedlungsbeschränkung). Die Luftfahrtbehörde des Landes, in dessen Zuständigkeit der Flugplatz geplant ist, führt das luftrechtliche Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren durch und ist für die Überwachung der Auflagen sowie ggf. der Abnahme eines Ausbaus zuständig. Die örtlich zuständige Baubehörde erteilt die Genehmigung der Hochbauten.
Verfahren zur Planung, Planfeststellung und Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Flugplätzen
VDI-Buch
2013-04-12
30 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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