Zusammenfassung Der Automobilvertrieb in Deutschland wird durch eine Vielzahl von nationalen und europäischen Kartellrechtregelungen geprägt. Für den Automobilhandel gilt die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 330/2010 der EU-Kommission, die die Freistellung vom Kartellverbot für vertikale Vereinbarungen im Automobilsektor zwischen Nicht-Wettbewerbern reguliert. Die EU-Kommission unterscheidet in der Verordnung zwischen dem Markt für den Verkauf neuer Fahrzeuge und den Kfz-Anschlussmärkten. Die Kfz-Anschlussmärkte umfassen alle Werkstattdienstleitungen und den Handel von Ersatzteilen.
Bestandsaufnahme der traditionellen Geschäftsmodelle im Automobilhandel
2018-01-01
92 pages
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German
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