Entscheidungen - Allgemeines Transportrecht - §§ 407, 421 Abs. 1 S. 2 HGB - Der isoliert vereinbarte Umschlag von Transportgut ist eine frachtvertragliche Leistung. Wird der Umschlag in Verbindung mit einem Fracht-, Speditionsoder Lagervertrag vereinbart, stellt dieser im Zweifel eine unselbständige Nebenleistung dar, die nach den Regeln des gemischten Vertrags zu behandeln ist. - BGH, Beschluss vom 10.4.2014 - I ZR 100/13
Transportrecht ; 37 , 7
2014
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |