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    Title :

    Eisenbahntransport - Art. 1 § 3 CIM - Das Tatbestandsmerkmal >> in Ergänzung << in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahmeoder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt. . Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, auf Basis welcher Unterlagen sich der Tatrichter die Überzeugung von der Richtigkeit des angegebenen Inhalts eines Pakets bilden kann, sind nicht ohne weiteres auf Fälle übertragbar, in denen ein bereits vorgeladener und verschlossener Container zum Transport übernommen wird. - BGH, Urteil vom 9.10.2013 - I ZR 115/12


    Published in:

    Transportrecht ; 36 , 11 ; 433-436


    Publication date :

    2013



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German



    Classification :

    RVK:    PE 100
    Local classification FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht