Eisenbahntransport - Art. 1 § 3 CIM - Das Tatbestandsmerkmal >> in Ergänzung << in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahmeoder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt. . Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, auf Basis welcher Unterlagen sich der Tatrichter die Überzeugung von der Richtigkeit des angegebenen Inhalts eines Pakets bilden kann, sind nicht ohne weiteres auf Fälle übertragbar, in denen ein bereits vorgeladener und verschlossener Container zum Transport übernommen wird. - BGH, Urteil vom 9.10.2013 - I ZR 115/12
Transportrecht ; 36 , 11 ; 433-436
2013
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Europas Stahlindustrie kann EU-Umweltziele nicht erreichen
Online Contents | 2013
Andere Systeme sind nicht einfach übertragbar
IuD Bahn | 2004
|GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1981
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