Binnenschifffahrt - § 93 BSchG; § 746 HGB - Bei der nachträglichen Beurteilung, ob eine Bergung sachgerecht durchgeführt wurde oder die Bergemaßnahmen durch ein Verschulden des Bergers erst notwendig geworden bzw. schwieriger wurden, ist zu berücksichtigen, dass bei einer Bergung im Vergleich zu Arbeiten auf einer Werft oder im Trockendock generell nur in stark eingeschränktem Umfang technische Möglichkeiten und Geräte zur Verfügung stehen und unter Zeitdruck gearbeitet werden muss - OLG - Schifffahrtsobergericht - Karlsruhe, 2.2.2009 - 22 U 3-08 BSch
Transportrecht ; 32 , 4
2009
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht | |
Local classification FBR: | jur 001 za / jur 765 za |
OLG Karlsruhe : 2.2.2009 - 22 U 3/08 BSch ; Bergelohnanspruch auch bei verzögerter Bergung
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