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    Title :

    Entscheidungen - Reiseveranstaltung - §§ 651 a, 651 f BGB - Der Pauschalreiseveranstalter haftet auch für am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistungen, wenn er durch sein tatsächliches Auftreten dem Reisenden gegenüber den Eindruck einer Eigenleistung erweckt hat. Ob vor Ort verwendete Vermittler- bzw. Fremdleistungsklauseln diesen Eindruck verhindern oder hinter dem anderweitigen Verhalten des Reiseveranstalters zurücktreten, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung - BGH, 19.6.2007 - X ZR 61-06


    Published in:

    Publication date :

    2007



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German



    Classification :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Local classification FBR:    jur 001 za / jur 765 za