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    Title :

    Entscheidungen - Andere Rechtsfragen - § 544 ZPO; § 26 Nr. 8 EGZPO - Sind Gründe für die Zulassung einer Revision dargelegt, mit welcher ein 20.000 Euro übersteigender Wert der Beschwer geltend gemacht werden soll (§ 26 Nr. 8 EGZPO), ist ein Zulassungsgrund aber nur für einen Teil des Streitstoffs gegeben, ist die Revision hierauf beschränkt zuzulassen, auch wenn der verbleibende Wert der Beschwer unter 20.000 Euro liegt. Dies gilt auch, wenn der nach § 26 Nr. 8 EGZPO massgebliche Wert der Beschwer sich erst aus einer Addition des Werts von rechtlich selbständigen Ansprüchen ergibt - BGH, 13.3.2006 - I ZR 105-05


    Published in:

    Publication date :

    2006



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German



    Classification :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Local classification FBR:    jur 001 za / jur 765 za