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    Title :

    Entscheidungen - Strassentransport - Art. 30 Abs. 3 CMR - Der Vorbehalt gemäss Art 30 Abs. 3 CMR muss die Tatsache der Lieferfristüberschreitung sowie den Hinweis auf daraus sich ergebende Schäden enthalten, ohne dass diese Schäden im einzelnen dargelegt und aufgezählt werden müssten. Es reicht aus, dass der Frachtführer durch die generelle Erwähnung von Schäden auf die mögliche Ersatzpflicht aufmerksam gemacht wird - Österreich: OGH, 19.09.2002 - 3 Ob 316-01v


    Published in:

    Publication date :

    2003



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German



    Classification :

    RVK:    PE 100
    Local classification FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht



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