Entscheidungen - Strassentransport - Art. 30 Abs. 3 CMR - Der Vorbehalt gemäss Art 30 Abs. 3 CMR muss die Tatsache der Lieferfristüberschreitung sowie den Hinweis auf daraus sich ergebende Schäden enthalten, ohne dass diese Schäden im einzelnen dargelegt und aufgezählt werden müssten. Es reicht aus, dass der Frachtführer durch die generelle Erwähnung von Schäden auf die mögliche Ersatzpflicht aufmerksam gemacht wird - Österreich: OGH, 19.09.2002 - 3 Ob 316-01v
Transportrecht ; 26 , 6
2003
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Online Contents | 1997
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IuD Bahn | 1995
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