Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 435 HGB - Den Frachtführer trifft der Vorwurf eines groben Organisationsverschuldens, wenn er mehrere ihm zur Beförderung übergebene Pakete zu einer Sendung zusammenfasst und an den jeweiligen Schnittstellen nur noch diese eine Sendung mittels EDV erfasst, ohne die Sendung jedoch an den Schnittstellen darauf zu überprüfen, ob sie noch sämtliche in ihr zusammengefasste Pakete enthält - HansOLG Hamburg, 23.5.2002 - 6 U 146-00
Transportrecht ; 26 , 2
2003
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Rosat - Nach fünf Jahren immer noch auf Sendung
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