Entscheidungen - Strassentransport - Art. 31 Abs. 1 und 2 CMR; Art. 21 EUGVÜ - Die negative Feststellungsklage in einem anderen Vertragsstaat der CMR begründet nicht die Einrede der Rechtshängigkeit nach Art. 32 Abs. 2 CMR, da Art. 31 Abs. 1 CMR eine materiell-rechtliche Wertung enthält, die dem Kläger, bei Güterschäden dem Absender oder dem Empfänger, zu seinem Schutz ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Gerichtsständen einräumt, das ihm weder durch Vereinbarung noch durch andere Handlungen des Beklagten entzogen werden kann - HansOLG Hamburg, 7.11.2002 - 6 U 192-01
Transportrecht ; 26 , 1
2003
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |