Amtlicher Teil - Binnenschifffahrt - 225 25.10.2002 - Schifffahrtspolizeiliche Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Moselschifffahrtspolizeiverordnung über - 2 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter (§ 3.14 Nr. 1 bis 3, 7)
Verkehrsblatt ; 56 , 23
2002
Article (Journal)
German