ENTSCHEIDUNGEN - Strassentransport - Art.17 Abs.1, Art.8 Abs.1 Buchst. a, Art.29 CMR - Ausnahmsweise hat der Frachtführer zu beweisen, dass das Gut nicht in seine Obhut gelangt ist, wenn der Absender, der auch Empfänger ist, keine tatsächliche Möglichkeit hat, die Übernahme des Gutes zu überprüfen, und dies dem Frachtführer auch bekannt ist - OLG Hamm, 30.3.1998 - 18 U 179-97
Transportrecht ; 21 , 11-12
1998
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht | |
Local classification FBR: | jur 001 za / jur 765 za |
Ausführender Frachtführer auch im CMR-Bereich?
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