Europarecht - Art. 52 EG-Vertrag - Art. 52 EG-Vertrag verbietet es nicht, dass ein Mitgliedstaat vom Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis verlangt, diese Fahrerlaubnis binnen eines Jahres nach Begründung seines gewöhnlichen Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat gegen eine Fahrerlaubnis dieses Staates umzutauschen. - EuGH, 29.2.1996 - Rechtssache 193-94 -
Transportrecht ; 19 , 11-12
1996
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht | |
Local classification FBR: | jur 001 za / jur 765 za |
Online Contents | 2005
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