Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler umfassen alle Baudenkmäler (Liste A), Bodendenkmäler (Liste B), Denkmalbereiche (Liste D), Gartendenkmäler (Liste I) sowie bewegliche Denkmäler (Liste C). Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand können intern auch Bodendenkmale, vermutete Denkmäler bzw. Denkmäler in Vorbereitung oder archivierte Denkmäler geführt werden. WMS und WFS sind tagesaktuell.
Denkmäler Kreis Viersen
2024-11-17
Research Data
Electronic Resource
German
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