Die SP-Gebiete sind, neben der HafenCity, abgegrenzte größere Stadtgebiete, für die der Senat sich befristet die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz vorbehalten hat. Die geltenden SP-Gebiete ergeben sich aus § 5 Absätze 4 ff. Weiterübertragungsverordnung-Bau. Die Rückübertragung auf den Senat endet entweder nach Fristablauf oder nachdem das SP-Gebiet ganz oder teilweise durch eine Änderung der WeiterübertragungsVO-Bau aufgehoben und damit wieder in die Planungs- und Genehmigungszuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes entlassen wurde.
SP-Gebiete Hamburg
2024-01-26
Research Data
Electronic Resource
German
Geodaten , Infrastruktur, Bauen & Wohnen , Soziales , Vorbehaltsgebiete , Baunutzungsverordnung BauNVO , Stadtentwicklung , Baugesetzbuch BauGB , Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern , Stadtteilentwicklung , Planaufstellung , Politik & Wahlen , Bevölkerung , Senatspläne , Transport & Verkehr , Bebauungsplan , BauGB , Landschaft , Raumentwicklung , Behörde
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