Generalisierte Darstellung zum Verkehrsaufkommen auf den untersuchten und kartierungspflichtigen Streckenabschnitten. Rechtliche Grundlage ist die Umgebungslärmkartierung der Stufe 2 gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (sog. EG-Umgebungslärmrichtlinie - UmLRiLi) vom 25.06.2002.


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